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Anfrage: Wettbewerb und Sozialversicherungen mit Solidarhaftung schützen

Geschäftsnummer:

24.432

Eingereicht von:

Gutjahr Diana

Einreichungsdatum:

10.06.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Parlament

Schlagwörter:

Subunternehmer; Erstunternehmer; Arbeitsbedingungen; Absatz; Subunternehmern; Sorgfalt; Einhaltung; Entsendegesetz; EntsG; ändert:; Bauhauptoder; Baunebengewerbe; Total-; Generaloder; Hauptunternehmer; Nichteinhaltung; Netto-Mindestlöhne; Beiträge; Sozialversicherungen; Vollzugs; Weiterbildungskosten; Frührentensysteme; Gesamtarbeitsverträgen; Haftung; Weitervergabe; Umständen; Bezug; Beitragszahlungen

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Eingereichter Text

Das Entsendegesetz (EntsG) wird wie folgt geändert:

Art. 5 Subunternehmer

1: Werden im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe Arbeiten von Subunternehmern ausgeführt, so haftet der Erstunternehmer (Total-, General- oder Hauptunternehmer) zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Netto-Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen gemäss Artikel 2 Absatz 1 durch die Subunternehmer sowie für die Beiträge an Sozialversicherungen. Der Erstunternehmer haftet zudem für Vollzugs- und Weiterbildungskosten und Frührentensysteme, die auf allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen beruhen.

3: Der Erstunternehmer kann sich von der Haftung gemäss Absatz 1 befreien, wenn er nachweist, dass er bei jeder Weitervergabe der Arbeiten die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in Bezug auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und unter Absatz 1 genannten Beitragszahlungen angewendet hat. Die Sorgfaltspflicht ist namentlich erfüllt, wenn sich der Erstunternehmer von den Subunternehmern die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Dokumenten und Belegen glaubhaft darlegen lässt.

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Begründung

Wenn Unternehmen die Sozialabgaben gesetzeswidrig nicht entrichten, entgehen den Sozialversicherungen wichtige Einnahmen. Die betroffenen Arbeitnehmer werden potentiell geschädigt, weil ihr Bezug von Sozialleistungen wie etwa AHV-Renten aufgrund des illegalen Verhaltens ihrer Arbeitgeber gefährdet sein könnte. 

Unternehmen, die Sozialabgaben einbehalten, können auf einem so tiefen Preisniveau Offerten erstellen, das unter fairen Wettbewerbsbedingungen nicht erreicht werden kann. Je weiter nachgelagert eine Subbranche in der Wertkette, desto intensiver der Preiskampf und desto stärker der Anreiz für illegale Geschäftspraktiken. 

Die Solidarhaftung für Erstunternehmer ist etabliert, wenn ein Subunternehmer Mindestlöhne oder Arbeitsbedingungen verletzt. Der vorliegende Vorstoss schliesst die Lücke, indem er die Solidarhaftung auf Beiträge für Sozialversicherungen und weitere, ave GAV gestützte Institutionen ausweitet.

Subunternehmer müssen bereits heute ihre Arbeitnehmer und Löhne dem Erstunternehmer mittels Selbstdeklaration melden. Künftig müssten sie eine Bestätigung einer Sozialversicherung (AHV, Suva o.ä.) über die versicherte Lohnsumme und die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge hinzufügen. Der Plausibilisierungsaufwand für Erstunternehmer ist damit gering. 

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.